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Therapie- und Pflegewissenschaften

  • Abschluss Bachelor
  • Dauer 8 Semester
  • Art Fernstudium

Erstmals startete die HFH 2009 das interdisziplinäre Studienprogramm, das sich an Auszubildende der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie sowie der Pflege richtet. Parallel zur Ausbildung läuft das Bachelor-Studium, die angehenden „Praktiker“ qualifizieren sich gleich doppelt für die Zukunft – mit dem Berufsexamen und dem akademischen Bachelor of Science (B.Sc.).

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Überblick über den Studiengang

Studienverlauf

Ein Jahr nach Beginn Ihrer Ausbildung ergänzen Sie Ihr gesundheitsfachliches Wissen in dem praxisorientierten Studiengang Therapie- und Pflegewissenschaften, der auf Ausbildungsinhalten aufbaut und diese mit erweiterten wissenschaftlichen Erkenntnissen verknüpft. Das Bachelor-Teilzeitstudium umfasst acht Semester. In den berufsspezifischen Modulen bleiben die Studierenden der jeweiligen Berufsgruppen unter sich und bearbeiten fachspezifische Themenfelder. In den berufsübergreifenden Studienmodulen arbeiten die Berufsgruppen von Beginn an miteinander, was wiederum den interdisziplinären Ansatz des Studiums stärkt. In diesem dualen Studienprogramm lernen Sie, Wissenschaft und Praxis miteinander zu vernetzen und schlagen mit dem Studium einen akademischen Karriereweg ein.

Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester. Das Studium kann jedes Jahr zum Beginn eines Quartals begonnen werden.

Zugangsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Fernstudium an der HFH sind durch das Hamburgische Hochschulgesetz festgelegt. Die Zulassung eines Bewerbers kann ausgesprochen werden, wenn er die Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife nachweisen kann. Bewerber mit einer fachgebundenen Hochschulreife werden dann zugelassen, wenn die „Fachbindung“ mit dem gewählten Studiengang übereinstimmt.

Beim dualen Studiengang Therapie- und Pflegewissenschaften ist ferner ein Ausbildungsvertrag vorzulegen von einer Fachschule, die mit der HFH beim dualen Studiengang kooperiert. Eine Zulassung ohne (Fach-)Hochschulreife ist gemäß dem Hamburgischen Hochschulgesetz ebenfalls möglich und wird im Einzelfall geprüft.

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